TENNISSCHULE  
  CHRISTOPH OHANKA  
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Christoph Ohanka

Gültig ab 1. Juni 2020


1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB


Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Rechnung und Buchungsbestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.


2. Training


Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und vier Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o. Ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.


3. Sporttauglichkeit


Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er uns über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.


4. Aufsicht bei Kindern


Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.


5. Ausschluss vom Training


Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.


6. Ausgefallene Stunden


Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der Tennisschule Christoph Ohanka nicht zu vertreten hat (z.B. Regen, Verschulden Dritter), entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Sollte ein Trainingsbetrieb aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, etc.) nicht durchgeführt werden können, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule Christoph Ohanka. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Krankheitsfall bzw. Verhinderungsfall des Trainers sorgt die Tennisschule für geeigneten Ersatz.


7. Haftung


Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnehmenden sind darüber informiert und erkennen mit der Trainingsanmeldung bzw. -teilnahme an, dass 1.) seitens der Tennisschule keinerlei Versicherungen, insbesondere Unfallversicherungen, vorgehalten werden, und die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt, 2.) die Tennisschule keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige Schäden übernehmen; dies gilt nicht für Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich ausgeschlossen ist, sowie 3.) die Teilnehmenden gegenüber der Tennisschule für alle bei der Wahrnehmung des Trainings verursachten Schäden an Geräten, Einrichtungen und Räumlichkeiten haften.


8. Mängelrügen und Gewährleistung


Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an

Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.


9. Inkasso


Das vereinbarte Trainingsentgelt muss binnen 14 Tagen nach Zusendung der Gruppeneinteilung an die Tennisschule Christoph

Ohanka entrichtet werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach
dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden
nachzuweisen.


10. Datenschutz


Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach

Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.



AGB Stand 01.06.2020
ABG Tennisschule Ohanka.pdf (124.09KB)
AGB Stand 01.06.2020
ABG Tennisschule Ohanka.pdf (124.09KB)